Rechtliches
Kühlnote & Menthol-Hinweis (TPD2)
Transparente Informationen für Kundinnen und Kunden des Holster Shops.
Stand: August 2026. Dieser Hinweis erklärt, warum im Holster Shop bei manchen Tabaksorten „Ice“, „kühl“ oder ähnliche Angaben mit einem Sternchen (*) versehen sind.
1. Was ist TPD2?
Die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (oft „TPD2“ genannt) wurde in Deutschland vor allem über das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) umgesetzt.
2. Menthol in Rauchtabak
Seit dem 20. Mai 2020 gilt in Deutschland unter anderem:
- Menthol als Zusatzstoff in Zigaretten und Rauchtabak (inkl. Wasserpfeifentabak) ist nicht mehr erlaubt.
- Ziel ist unter anderem, Inhalation und Einstieg nicht durch Kühl- bzw. Menthol-Zusätze zu erleichtern.
Offizielle Einordnung u. a. beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und beim BVL.
3. Was bedeutet „Ice“ / Sternchen (*) bei uns?
Sortennamen oder Geschmackstexte können weiterhin Wörter wie Ice oder historisch Menthol als Geschmacksrichtung nennen. Das Sternchen bedeutet:
* Kühlende Note ohne Menthol. Die Angabe bezieht sich auf eine mentholfreie Kühlnote gemäß Herstellerangabe und soll TPD2- sowie TabakerzG-/TabakerzV-konform sein.
Es bedeutet nicht, dass klassisches Menthol als Zusatzstoff im Tabak enthalten ist.
4. Nur Deutschland, nur Tabak
Versand und Verkauf von Tabak erfolgen bei uns nur innerhalb Deutschlands und nur an Personen ab 18 Jahren. E-Liquids und andere Produktgruppen können anderen Regeln unterliegen und sind von diesem Sternchen-Hinweis nicht pauschal erfasst.
5. Keine Rechtsberatung
Diese Seite dient der transparenten Kundeninformation. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben des Herstellers zum konkreten Produkt.
Fragen: info@holster-shop.de · Impressum